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§ 29 Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen - Änderung anderer Erlasse

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 29 Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG · Änderung anderer Erlasse

1. Die nachfolgenden Erlasse werden wie folgt geändert

1. Das Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern sowie an Bezüger von Alters- und Invalidenrenten (Mietbeitragsgesetz, MBG) wird wie folgt geändert

2. Das Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) vom 15. November 1989 wird wie folgt geändert

3. Das Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) vom 17. September 2003 wird wie folgt geändert

4. Das Gesetz zur Förderung des Baus und der Erneuerung von Wohnungen (Wohnförderungsgesetz, WFG) vom 21. November 1990 wird aufgehoben

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