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§ 23 Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen - Rechte der betroffenen Personen

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§ 23 Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG · Rechte der betroffenen Personen

1. Die Rechte der betroffenen Personen, wie insbesondere der Zugang zu den eigenen Personendaten und der Schutz der eigenen Personendaten, richten sich nach dem IDG.

2. ...

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