890.700
SoHaGLoHaPSLAPS
CH-BS
§ 2 Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt insbesondere die Grundsätze für
a) die Definition der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit;
b) die Zusammensetzung des massgeblichen Einkommens und die einheitliche Berechnung des anrechenbaren Einkommens;
c) die zentrale Datenbank, die Zugriffsrechte, die Schweigepflicht sowie das für die Datenbank zuständige Organ;
d) das Verfahren;
e) den Datenschutz;
f) * die Bekanntgabe von Daten zu statistischen und weiteren nicht personenbezogenen Zwecken.