890.700
SoHaGLoHaPSLAPS
CH-BS
§ 12 Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen - Schweigepflicht
Datenbank, Zugriffsrechte und Schweigepflicht
§ 12 Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG · Schweigepflicht
1. Personen mit Zugriff auf Daten der zentralen Datenbank gemäss § 9 dieses Gesetzes beziehungsweise auf weitere zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Daten wie Steuer-, Personen- und Ereignisdaten, unterstehen bezüglich dieser Daten der Verschwiegenheit gegenüber Dritten.