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890.510 MBVORCL CH-BS

§ 7 Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (Mietbeitragsverordnung, MBVO) - Wohngemeinschaften

Wohnungsbelegung
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§ 7 Mietbeitragsverordnung, MBVO · Wohngemeinschaften

1. Wohnen mehrere Haushaltseinheiten gemäss § 5 SoHaG in einer Wohnung, muss die Belegung nach § 5 Abs. 1 MBG sowie nach § 6 dieser Verordnung für die einzelnen Haushaltseinheiten und den von diesen belegten Zimmern erfüllt sein.

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