890.510
MBVORCL
CH-BS
§ 7 Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (Mietbeitragsverordnung, MBVO) - Wohngemeinschaften
Wohnungsbelegung
§ 7 Mietbeitragsverordnung, MBVO · Wohngemeinschaften
1. Wohnen mehrere Haushaltseinheiten gemäss § 5 SoHaG in einer Wohnung, muss die Belegung nach § 5 Abs. 1 MBG sowie nach § 6 dieser Verordnung für die einzelnen Haushaltseinheiten und den von diesen belegten Zimmern erfüllt sein.