890.510
MBVORCL
CH-BS
§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (Mietbeitragsverordnung, MBVO) - Allgemeines
Wohnungsbelegung
§ 5 Mietbeitragsverordnung, MBVO · Allgemeines
1. Besteht ein erhebliches Missverhältnis zwischen der Fläche (Quadratmeter) und der Anzahl Zimmer, gilt für die Einhaltung der Belegungsvorschriften eine von der effektiven Zimmerzahl abweichende Anzahl Zimmer gemäss Anhang 2 zu dieser Verordnung.