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890.500 MBG CH-BS

§ 1 Gesetz über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (Mietbeitragsgesetz MBG) - Zweck und Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Mietbeitragsgesetz MBG · Zweck und Gegenstand

1. Dieses Gesetz bezweckt und regelt die Gewährung von Beiträgen an die Miete (Mietbeiträge) von bedarfsgerechtem Wohnraum gemäss der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.

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