890.500
MBG
CH-BS
§ 1 Gesetz über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (Mietbeitragsgesetz MBG) - Zweck und Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Mietbeitragsgesetz MBG · Zweck und Gegenstand
1. Dieses Gesetz bezweckt und regelt die Gewährung von Beiträgen an die Miete (Mietbeiträge) von bedarfsgerechtem Wohnraum gemäss der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.