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869.710 IHPPIABHV CH-BS

§ 9 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Umrechnung Bedarfsstufen IHP zu Bedarfsstufe IBBplus

Zugang zu den Leistungen - Bedarfsstufen
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§ 9 BHV · Umrechnung Bedarfsstufen IHP zu Bedarfsstufe IBBplus

1. Erfolgt die individuelle Bedarfsermittlung gemäss § 5 dieser Verordnung mit IHP und möchte die Person mit Behinderung Leistungen in einer Institution gemäss IFEG beziehen, wird die Bedarfsstufe IHP gemäss den Anhängen 2 - 4 einer Bedarfsstufe IBB zugeordnet.

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