869.710
IHPPIABHV
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Bedarfsstufen für personale Leistungen beim IBBplus
Zugang zu den Leistungen - Bedarfsstufen
§ 8 BHV · Bedarfsstufen für personale Leistungen beim IBBplus
1. Im Instrument IBBplus stehen fünf Bedarfsstufen (IBB-Stufen 0 - 4) in den Lebensbereichen Wohnen und Tagesstruktur zur Verfügung.
2. Der Bedarf ermittelt sich über die individuelle Bedarfsermittlung gestützt auf ein Indikatorenraster, welches den Bedarf mit Punkten (0 - 100 im Lebensbereich Wohnen und 0 - 60 im Lebensbereich Tagesstruktur) ausweist.
3. Die Bedarfsstufen umfassen jeweils eine identische Anzahl Punkte. Sie gliedern sich in die Bedarfsstufen Wohnen (Anhang 2), betreute Tagesgestaltung (Anhang 3) und begleitete Arbeit (Anhang 4).