869.700
BHG
CH-BS
§ 8 Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) - Nicht personale Leistungen
Leistungen der Behindertenhilfe
§ 8 BHG · Nicht personale Leistungen
1. Nicht personale Leistungen umfassen insbesondere Wohn- und Arbeitsinfrastruktur, Hotellerie, Organisation und Administration im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Leistung zu Gunsten der Person mit Behinderung.
2. Das Nähere regelt der Regierungsrat.