Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
869.700 BHG CH-BS

§ 8 Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) - Nicht personale Leistungen

Leistungen der Behindertenhilfe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 BHG · Nicht personale Leistungen

1. Nicht personale Leistungen umfassen insbesondere Wohn- und Arbeitsinfrastruktur, Hotellerie, Organisation und Administration im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Leistung zu Gunsten der Person mit Behinderung.

2. Das Nähere regelt der Regierungsrat.

← § 7 BHG Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) - Ziel § 9 BHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →