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869.700 BHG CH-BS

§ 32 Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) - Inhalt

Bedarfsplanung
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§ 32 BHG · Inhalt

1. Der Kanton schafft mit der Bedarfsplanung die Voraussetzungen zur Gewährleistung des notwendigen Angebots an Leistungen in den Lebensbereichen Wohnen und Tagesstruktur. Die Bedarfsplanung dient zudem der Steuerung desselben.

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