869.700
BHG
CH-BS
§ 29 Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) - IVSE-Unterstellung von Institutionen gemäss IFEG
Anforderungen an Leistungserbringende
§ 29 BHG · IVSE-Unterstellung von Institutionen gemäss IFEG
1. Ist der Kanton Basel-Stadt Standortkanton einer anerkannten Institution gemäss IFEG, kann er diese der IVSE unterstellen.
2. Das zuständige Departement erteilt, verweigert und entzieht die IVSE-Unterstellung.