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869.700 BHG CH-BS

§ 29 Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) - IVSE-Unterstellung von Institutionen gemäss IFEG

Anforderungen an Leistungserbringende
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§ 29 BHG · IVSE-Unterstellung von Institutionen gemäss IFEG

1. Ist der Kanton Basel-Stadt Standortkanton einer anerkannten Institution gemäss IFEG, kann er diese der IVSE unterstellen.

2. Das zuständige Departement erteilt, verweigert und entzieht die IVSE-Unterstellung.

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