Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
869.100 IVSE CH-BS

Artikel 34 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Kostenrechnung

Einrichtungen - Qualität und Wirtschaftlichkeit
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Artikel 34 IVSE · Kostenrechnung

1. Die Standortkantone sorgen dafür, dass die ihnen unterstellten Einrichtungen eine Kostenrechnung führen.

2. Der Vorstand VK erlässt Richtlinien zur Kostenrechnung.

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