Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
869.100 IVSE CH-BS

Artikel 33 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Einrichtungen - Qualität und Wirtschaftlichkeit
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Artikel 33 IVSE

1. Die Standortkantone gewährleisten in den dieser Vereinbarung unterstellten Einrichtungen einen therapeutisch, pädagogisch und wirtschaftlich einwandfreien Betrieb.

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