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869.100 IVSE CH-BS

Artikel 17 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Sekretariat

Organisation - Geschäftsführung
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Artikel 17 IVSE · Sekretariat

1. Das Zentralsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren führt die Geschäfte der IVSE, soweit nicht die Kantone dafür zuständig sind.

2. Es besorgt auch die Sekretariate der Schweizerischen Konferenz der Verbindungsstellen sowie in der Regel von Ad-hoc-Fachgruppen.

3. ...

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