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861.626 CH-BS

§ 9 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung)

Kostenmiete
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§ 9 Richtlinien Mietzinsgestaltung

1. Die Stiftung plausibilisiert ihre Mieten mit dem Zürcher Kostenmietmodell

(Anlagewert x Referenzzinssatz gemäss Art. 12a VMWG) + (Gebäudeversicherungswert x Betriebsquote) + allfälliger Baurechtszins = zu vergleichender Jahresmietzins.

2. Eine Veränderung der Betriebsquote bedarf eines Stiftungsratsbeschlusses.

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