861.626
CH-BS
§ 8 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung)
Nebenkosten
§ 8 Richtlinien Mietzinsgestaltung
1. Die Nebenkosten werden nach den Bestimmungen des Mietrechts verrechnet.
2. Die gesetzlich erlaubten Nebenkosten zu Lasten der Mieterschaft zulasten der Mieterschaft werden separat ausgewiesen.
3. Anpassungen bei der Belastung von Nebenkosten werden so früh wie möglich angezeigt.