Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.626 CH-BS

§ 4 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) - Mieten bei Erstvermietung

Wohnungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Richtlinien Mietzinsgestaltung · Mieten bei Erstvermietung

1. Bei Erstvermietungen werden die Mieten gemäss Kostenmiete (§ 9) festgelegt.

← § 3 Richtlinien Mietzinsgestaltung Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) § 5 Richtlinien Mietzinsgestaltung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →