861.626
CH-BS
§ 3 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) - Mieten bei Wiedervermietung
Wohnungen
§ 3 Richtlinien Mietzinsgestaltung · Mieten bei Wiedervermietung
1. Bei der Wiedervermietung wird grundsätzlich der bisherige Mietzins beibehalten, es sei denn, dieser ist nicht kostendeckend.