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§ 3 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) - Mieten bei Wiedervermietung

Wohnungen
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§ 3 Richtlinien Mietzinsgestaltung · Mieten bei Wiedervermietung

1. Bei der Wiedervermietung wird grundsätzlich der bisherige Mietzins beibehalten, es sei denn, dieser ist nicht kostendeckend.

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