861.626
CH-BS
§ 2 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) - Mieten bei neu erworbenen Liegenschaften
Wohnungen
§ 2 Richtlinien Mietzinsgestaltung · Mieten bei neu erworbenen Liegenschaften
1. Bei neu erworbenen Liegenschaften werden die bestehenden Mietzinse unverändert übernommen.
2. Begründeten Herabsetzungsbegehren seitens der Mieterschaft kann entsprochen werden, sofern eine kostendeckende Rendite auf der Gesamtliegenschaft gegeben ist.