Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.626 CH-BS

§ 2 Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) - Mieten bei neu erworbenen Liegenschaften

Wohnungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Richtlinien Mietzinsgestaltung · Mieten bei neu erworbenen Liegenschaften

1. Bei neu erworbenen Liegenschaften werden die bestehenden Mietzinse unverändert übernommen.

2. Begründeten Herabsetzungsbegehren seitens der Mieterschaft kann entsprochen werden, sofern eine kostendeckende Rendite auf der Gesamtliegenschaft gegeben ist.

← § 1 Richtlinien Mietzinsgestaltung Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Richtlinien Mietzinsgestaltung) § 3 Richtlinien Mietzinsgestaltung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →