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861.625 MRRL CH-BS

§ 3 Mietreglement der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Mietreglement, MR) - Mietendenauswahl und Vertragsgenehmigung

Allgemeines
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§ 3 Mietreglement, MR · Mietendenauswahl und Vertragsgenehmigung

1. Die Auswahl der Mieterschaft, die Vermietung und die Verwaltung erfolgen durch die Geschäftsstelle oder eine von der Stiftung beauftragten Verwaltung nach den Vorgaben des Wohnstiftungsgesetzes und dieses Mietreglements.

2. Vom Stiftungsrat sind zu genehmigen

a) Miet- und Pachtverträge mit einer Bindung inklusive unechten Optionen von über fünf Jahren;

b) Miet- und Pachtverträge mit Miet- beziehungsweise Pachtzinsen (netto) von mehr als Fr. 100’000 pro Jahr.

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