861.625
MRRL
CH-BS
§ 2 Mietreglement der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Mietreglement, MR) - Gesetzliche Grundlagen
Allgemeines
§ 2 Mietreglement, MR · Gesetzliche Grundlagen
1. Die Vermietung und Verpachtung richtet sich nach den Bestimmungen des Miet- und Pachtrechts des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vom 30. März 1911 und der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) vom 9. Mai 1990.
2. Vorbehalten bleiben die Richtlinien zur Mietzinsgestaltung der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt, übergeordnetes Recht und die Regelung in speziellen Erlassen, insbesondere für Wohnungen, die durch Kanton oder Bund subventioniert sind.