861.625
MRRL
CH-BS
§ 18 Mietreglement der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Mietreglement, MR)
Sicherheiten durch die Mieterschaft (Mietzinskaution)
§ 18 Mietreglement, MR
1. Die durch die Mieterschaft zu erbringenden Sicherheiten sind
a) bei der Miete von Wohnräumen drei Monatsmietzinse; der Betrag ist auf ein auf die Mieterschaft lautendes Sparkonto einzuzahlen oder es ist eine Mietzinskautionsversicherung oder -bürgschaft zu leisten;
b) bei der Miete von Gewerberäumen mindestens sechs Monatsmietzinse; der Betrag ist auf ein auf die Mieterschaft lautendes Sparkonto einzuzahlen oder es ist eine Mietzinskautionsversicherung oder eine Bankgarantie zu leisten.
2. Bankgarantien müssen von einer schweizerischen Bank oder Versicherung geleistet werden.