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861.625 MRRL CH-BS

§ 17 Mietreglement der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Mietreglement, MR)

Kündigung
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§ 17 Mietreglement, MR

1. Bestehende Mietverhältnisse können gekündigt werden, wenn die Mieterschaft trotz schriftlicher Mahnung gegen dieses Mietreglement oder Gesetz verstösst oder ihren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt.

2. Insbesondere werden Mietverhältnisse bei Verletzung der vorgenannten Bestimmungen betreffend Untermiete (§ 13) und Zweitwohnungssitze (§ 8 Abs. 2) gekündigt.

3. Vorbehalten bleiben weitere Kündigungsbestimmungen in diesem Mietreglement.

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