861.625
MRRL
CH-BS
§ 16 Mietreglement der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Mietreglement, MR) - Renovations- und Erneuerungsarbeiten
Laufende Mietverhältnisse
§ 16 Mietreglement, MR · Renovations- und Erneuerungsarbeiten
1. Bei anstehenden Renovations- und Erneuerungsarbeiten informiert die Stiftung die Mieterschaft frühestmöglich.
2. Ist ein Verbleib in der Wohnung nicht möglich, wird die Mieterschaft bei der Bewerbung für andere stiftungseigene Wohnungen bevorzugt.