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§ 4 Gesetz über die Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Wohnstiftungsgesetz, WSG) - Stiftungsorgane

Organisation und Aufsicht
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§ 4 Wohnstiftungsgesetz, WSG · Stiftungsorgane

1. Die Organe der Stiftung sind

a) der Stiftungsrat;

b) die Geschäftsstelle;

c) die Revisionsstelle.

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