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§ 14 Gesetz über die Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Wohnstiftungsgesetz, WSG) - Mietreglement

Vermietungsvorschriften
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§ 14 Wohnstiftungsgesetz, WSG · Mietreglement

1. Das vom Stiftungsrat zu erlassende Mietreglement bestimmt das Nähere zu den vorstehenden Vermietungs- und Belegungsgrundsätzen. Es unterliegt der Genehmigung durch den Regierungsrat.

2. Die Bestimmungen des Mietreglements sind Bestandteil der Mietverhältnisse.

3. Die Mieterinnen und Mieter haben den Nachweis jährlich zu erbringen, dass sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Wird der Nachweis nicht erbracht oder erfüllt, werden geeignete Massnahmen ergriffen.

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