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§ 1 Gesetz über die Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt (Wohnstiftungsgesetz, WSG) - Rechtsnatur und Haftung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Wohnstiftungsgesetz, WSG · Rechtsnatur und Haftung

1. Die «Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt» ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Basel.

2. Die Stiftung ist im Handelsregister eingetragen.

3. Für die Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen.

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