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861.540 WRSchVRPSpA CH-BS

§ 3 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Wohnungsnot

Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
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§ 3 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Wohnungsnot

1. Das kantonale statistische Amt ermittelt jeweils per 1. Juni für das Folgejahr den Leerwohnungsbestand im Kanton.

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