861.540
WRSchVRPSpA
CH-BS
§ 29 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Gebühren
Bewilligung bei Abbruch und Ersatzneubau, Umwandlung in Stockwerkeigentum sowie Sanierung, Renovation und Umbau von bestehendem bezahlbarem Mietwohnraum in Zeiten der Wohnungsnot - Kontroll- und Mietzinskontrollverfahren
§ 29 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Gebühren
1. Für die Kontrolle und Mietzinskontrolle kann eine Gebühr zwischen Fr. 150 und Fr. 1’000 erhoben werden.