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861.540 WRSchVRPSpA CH-BS

§ 29 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Gebühren

Bewilligung bei Abbruch und Ersatzneubau, Umwandlung in Stockwerkeigentum sowie Sanierung, Renovation und Umbau von bestehendem bezahlbarem Mietwohnraum in Zeiten der Wohnungsnot - Kontroll- und Mietzinskontrollverfahren
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§ 29 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Gebühren

1. Für die Kontrolle und Mietzinskontrolle kann eine Gebühr zwischen Fr. 150 und Fr. 1’000 erhoben werden.

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