861.540
WRSchVRPSpA
CH-BS
§ 13 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Grundlage
Bewilligung bei Abbruch und Ersatzneubau, Umwandlung in Stockwerkeigentum sowie Sanierung, Renovation und Umbau von bestehendem bezahlbarem Mietwohnraum in Zeiten der Wohnungsnot - Grundlagen, Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Wohnschutzkommission
§ 13 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Grundlage
1. Die Bestimmungen des 3. Kapitels gelten in Zeiten der Wohnungsnot in Ergänzung zu den Bestimmungen der vorangegangenen Kapitel.