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861.540 WRSchVRPSpA CH-BS

§ 13 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Grundlage

Bewilligung bei Abbruch und Ersatzneubau, Umwandlung in Stockwerkeigentum sowie Sanierung, Renovation und Umbau von bestehendem bezahlbarem Mietwohnraum in Zeiten der Wohnungsnot - Grundlagen, Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Wohnschutzkommission
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§ 13 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Grundlage

1. Die Bestimmungen des 3. Kapitels gelten in Zeiten der Wohnungsnot in Ergänzung zu den Bestimmungen der vorangegangenen Kapitel.

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