861.540
WRSchVRPSpA
CH-BS
§ 10 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Beurteilung der ökologischen Kriterien
Bewilligung bei Abbruch und Ersatzneubau sowie Zweckentfremdung von Wohnraum
§ 10 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Beurteilung der ökologischen Kriterien
1. Die ökologische Effizienz der Aufstockung sowie des Ersatzneubaus beurteilen sich in einer Gesamtwürdigung nach folgenden Kriterien
a) Zertifikate für nachhaltiges beziehungsweise ökologisches und energieeffizientes Bauen;
b) Reduktion grauer Treibhausgasemissionen und Energie;
c) Verlängerung der Lebensdauer von Bauteilen und -materialien;
d) Wiederverwendung von Bauteilen und Einsatz von Recyclingmaterial;
e) Einsatz biogener Materialien als temporäre Kohlenstoffspeicher.