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861.540 WRSchVRPSpA CH-BS

§ 10 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Beurteilung der ökologischen Kriterien

Bewilligung bei Abbruch und Ersatzneubau sowie Zweckentfremdung von Wohnraum
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§ 10 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Beurteilung der ökologischen Kriterien

1. Die ökologische Effizienz der Aufstockung sowie des Ersatzneubaus beurteilen sich in einer Gesamtwürdigung nach folgenden Kriterien

a) Zertifikate für nachhaltiges beziehungsweise ökologisches und energieeffizientes Bauen;

b) Reduktion grauer Treibhausgasemissionen und Energie;

c) Verlängerung der Lebensdauer von Bauteilen und -materialien;

d) Wiederverwendung von Bauteilen und Einsatz von Recyclingmaterial;

e) Einsatz biogener Materialien als temporäre Kohlenstoffspeicher.

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