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861.540 WRSchVRPSpA CH-BS

§ 1 Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
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§ 1 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt den Schutz von bestehendem Wohnraum und konkretisiert die den Wohnraumschutz betreffenden Bestimmungen des WRFG.

2. Der Schutz von bestehendem Wohnraum umfasst namentlich folgende Bereiche

a) Bewilligungspflicht bei Abbruch und Ersatzneubau sowie Zweckentfremdung von Wohnraum;

b) Bewilligungspflicht bei Begründung von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten Liegenschaften in Zeiten der Wohnungsnot;

c) Prüfungs- oder Bewilligungspflicht für sämtliche Sanierungen, Renovationen und Umbauten, die über den einfachen ordentlichen Unterhalt hinausgehen in Zeiten der Wohnungsnot;

d) Mietzinskontrolle bei Abbruch und Ersatzneubau sowie Sanierung, Renovation und Umbau in Zeiten der Wohnungsnot.

Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV) - Gegenstand § 2 Wohnraumschutzverordnung, WRSchV →

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