861.520
WRFVRPL
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Übertragung von Aufgaben
Förderung des gemeinnützigen Wohnraumangebots - Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
§ 6 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Übertragung von Aufgaben
1. Die mit dem Vollzug der §§ 10-13 des Gesetzes verbundenen Aufgaben werden einer Dachorganisation gemäss § 3 übertragen.