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861.520 WRFVRPL CH-BS

§ 6 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Übertragung von Aufgaben

Förderung des gemeinnützigen Wohnraumangebots - Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
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§ 6 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Übertragung von Aufgaben

1. Die mit dem Vollzug der §§ 10-13 des Gesetzes verbundenen Aufgaben werden einer Dachorganisation gemäss § 3 übertragen.

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