861.520
WRFVRPL
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Dachorganisationen
Förderung des gemeinnützigen Wohnraumangebots - Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
§ 3 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Dachorganisationen
1. Als Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gelten Rechtsträgerinnen oder Rechtsträger, die regional tätig sind und eine Vielzahl von Trägerschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus als Mitglieder vereinigen.