Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.520 WRFVRPL CH-BS

§ 3 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Dachorganisationen

Förderung des gemeinnützigen Wohnraumangebots - Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Dachorganisationen

1. Als Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gelten Rechtsträgerinnen oder Rechtsträger, die regional tätig sind und eine Vielzahl von Trägerschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus als Mitglieder vereinigen.

← § 2 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Preisgünstige Wohnungen § 4 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →