861.520
WRFVRPL
CH-BS
§ 28 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Vollzug
Weitere Fördermassnahmen - Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung
§ 28 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Vollzug
1. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (Amt für Sozialbeiträge) wird mit dem Vollzug der Aufgaben gemäss § 16b BRG beauftragt.