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861.520 WRFVRPL CH-BS

§ 28 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Vollzug

Weitere Fördermassnahmen - Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung
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§ 28 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Vollzug

1. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (Amt für Sozialbeiträge) wird mit dem Vollzug der Aufgaben gemäss § 16b BRG beauftragt.

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