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861.520 WRFVRPL CH-BS

§ 20a Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Kompetenzstelle Soziales Wohnen

Weitere Fördermassnahmen - Bereitstellung von günstigem Mietwohnraum für besonders benachteiligte Personen und Massnahmen im Bereich des Sozialen Wohnens
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§ 20a Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Kompetenzstelle Soziales Wohnen

1. Die Sozialhilfe Basel betreibt die Kompetenzstelle Soziales Wohnen.

2. Zielgruppen der Kompetenzstelle sind besonders benachteiligte Personen sowie Vermieterschaften von günstigem Wohnraum für diesen Personenkreis.

3. Die Kompetenzstelle kann namentlich

a) besonders benachteiligte Personen beraten und sie an geeignete Organisationen vermitteln;

b) Massnahmen zum Schutz vor Wohnungslosigkeit einleiten und finanzieren;

c) Vermieterschaften bei Problemen mit der Mieterschaft beraten;

d) bei Konflikten zwischen Vermieter- und Mieterschaft Vermittlung und Mediation anbieten;

e) niederschwellige Wohnbegleitungen in Liegenschaften einrichten und finanzieren.

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