861.520
WRFVRPL
CH-BS
§ 17 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Untervermietung
Weitere Fördermassnahmen - Bereitstellung von günstigem Mietwohnraum für besonders benachteiligte Personen und Massnahmen im Bereich des Sozialen Wohnens
§ 17 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Untervermietung
1. Die Untervermietung der Wohnungen wird nicht genehmigt, wenn sie den Zielen dieser Verordnung widerspricht.