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861.520 WRFVRPL CH-BS

§ 17 Verordnung über die Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsverordnung, WRFV) - Untervermietung

Weitere Fördermassnahmen - Bereitstellung von günstigem Mietwohnraum für besonders benachteiligte Personen und Massnahmen im Bereich des Sozialen Wohnens
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§ 17 Wohnraumförderungsverordnung, WRFV · Untervermietung

1. Die Untervermietung der Wohnungen wird nicht genehmigt, wenn sie den Zielen dieser Verordnung widerspricht.

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