861.500
WRFGLPLLPA
CH-BS
§ 8f Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Ersatzneubau
Erhalt, Schaffung und Aufwertung von Wohnraum - Schutz bestehenden Wohnraums
§ 8f Wohnraumfördergesetz, WRFG · Ersatzneubau
1. Bei Ersatzneubau werden pro Wohnung nach Zimmerzahl maximale Netto-Mietzinse festgelegt, welche sich an preisgünstigen Neubauwohnungen orientieren und gewährleisten, dass sie den überwiegenden Bedürfnissen der Wohnbevölkerung entsprechen und den aktuellen Wohnbestand bewahren.
2. Dies ist im Grundbuch von der zuständigen Behörde anmerken zu lassen.