861.500
WRFGLPLLPA
CH-BS
§ 6 Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Richt- und Nutzungsplanung
Erhalt, Schaffung und Aufwertung von Wohnraum - Grundzüge der Wohnraumförderung
§ 6 Wohnraumfördergesetz, WRFG · Richt- und Nutzungsplanung
1. Der Kanton trägt im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung dem Zweck und den Grundsätzen dieses Gesetzes Rechnung.