861.500
WRFGLPLLPA
CH-BS
§ 3 Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Wohnraumfördergesetz, WRFG · Geltungsbereich
1. Das Gesetz gilt für alle Arten von Wohnraum im Kanton Basel-Stadt, namentlich für Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser.
2. Es ergänzt die in diesem Bereich bestehenden Massnahmen des Bundes.