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861.500 WRFGLPLLPA CH-BS

§ 23 Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 23 Wohnraumfördergesetz, WRFG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern vom 20. November 1975 wird aufgehoben.

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