861.500
WRFGLPLLPA
CH-BS
§ 2 Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Fördergrundsätze
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Wohnraumfördergesetz, WRFG · Fördergrundsätze
1. Wohnraumförderung besteht gleichrangig in der Förderung des Wohnungsbaus wie in der Erhaltung und Sicherung von bestehendem bezahlbarem (leistbarem) sowie von preisgünstigem Wohnraum.
a) * ...
b) * ...
c) * ...
d) * ...
2. Im Rahmen der Wohnraumförderung sollen insbesondere
a) * der Erhalt von bestehendem bezahlbarem Wohnraum gefördert werden;
b) * die Nachhaltigkeit in Bezug auf Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und eine ausgewogene Gesellschaftsstruktur begünstigt werden;
c) * das verdichtete Bauen unterstützt werden;
d) * Ressourcen und Umwelt geschont werden und
e) * Flexibilität für mittelfristige Entwicklungen des Wohnraums bewahrt werden.