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§ 2 Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Fördergrundsätze

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Wohnraumfördergesetz, WRFG · Fördergrundsätze

1. Wohnraumförderung besteht gleichrangig in der Förderung des Wohnungsbaus wie in der Erhaltung und Sicherung von bestehendem bezahlbarem (leistbarem) sowie von preisgünstigem Wohnraum.

a) * ...

b) * ...

c) * ...

d) * ...

2. Im Rahmen der Wohnraumförderung sollen insbesondere

a) * der Erhalt von bestehendem bezahlbarem Wohnraum gefördert werden;

b) * die Nachhaltigkeit in Bezug auf Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und eine ausgewogene Gesellschaftsstruktur begünstigt werden;

c) * das verdichtete Bauen unterstützt werden;

d) * Ressourcen und Umwelt geschont werden und

e) * Flexibilität für mittelfristige Entwicklungen des Wohnraums bewahrt werden.

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