861.500
WRFGLPLLPA
CH-BS
§ 1 Gesetz über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Wohnraumfördergesetz, WRFG · Zweck
1. Dieses Gesetz bezweckt den Erhalt und die Schaffung von vielfältigem, unterschiedlichen Ansprüchen genügendem, insbesondere familiengerechtem, bezahlbarem wie auch preisgünstigem Wohnraum.
2. In Zeiten von Wohnungsnot bezweckt es gemäss den überwiegenden Bedürfnissen der Wohnbevölkerung zudem deren wirksamen Schutz, insbesondere für die langjährigen und älteren Mietparteien, vor Verdrängung durch Kündigungen und Mietzinserhöhungen.