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861.250 CH-BS

§ 6 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil

Öffentlichkeit des Wohnanteilplans
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§ 6 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil

1. Der Wohnanteilplan Nr. 11962 wird im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen geführt und liegt im Bau- und Gastgewerbeinspektorat sowie im Hochbau- und Planungsamt öffentlich auf.

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