861.250
CH-BS
§ 6 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
Öffentlichkeit des Wohnanteilplans
§ 6 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
1. Der Wohnanteilplan Nr. 11962 wird im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen geführt und liegt im Bau- und Gastgewerbeinspektorat sowie im Hochbau- und Planungsamt öffentlich auf.