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861.250 CH-BS

§ 5 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil

Vollzug
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§ 5 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil

1. ...

2. Bewilligungsbehörde ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Es setzt den Wohnflächenanteil im Einzelfall aufgrund des Antrags des Hochbau- und Planungsamtes fest.

3. ...

4. Kontrolle und Durchsetzung des im Einzelfall festgesetzten Wohnanteils sind Sache der verfügenden Behörde.

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