861.250
CH-BS
§ 5 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
Vollzug
§ 5 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
1. ...
2. Bewilligungsbehörde ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. Es setzt den Wohnflächenanteil im Einzelfall aufgrund des Antrags des Hochbau- und Planungsamtes fest.
3. ...
4. Kontrolle und Durchsetzung des im Einzelfall festgesetzten Wohnanteils sind Sache der verfügenden Behörde.