861.250
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
Zweck und Geltungsbereich
§ 1 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
1. In den zum Wohnen geeigneten Gebieten der Stadt Basel soll das bestehende Verhältnis zwischen Wohn- und Arbeitsflächen nicht zu Ungunsten der Wohnflächen verschlechtert werden.