Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
861.250 CH-BS

§ 1 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil

Zweck und Geltungsbereich
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§ 1 Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil

1. In den zum Wohnen geeigneten Gebieten der Stadt Basel soll das bestehende Verhältnis zwischen Wohn- und Arbeitsflächen nicht zu Ungunsten der Wohnflächen verschlechtert werden.

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