835.500
ALHG
CH-BS
§ 4 Gesetz betreffend kantonale Arbeitslosenhilfe (ALHG) - Individuelle Voraussetzungen
Voraussetzungen
§ 4 ALHG · Individuelle Voraussetzungen
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
a) in der Regel bedürftig und
b) vermittlungsfähig und
c) aus- und weiterbildungsfähig sind und
d) seit 2 Jahren ununterbrochen im Kanton Basel-Stadt ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben,