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835.500 ALHG CH-BS

§ 4 Gesetz betreffend kantonale Arbeitslosenhilfe (ALHG) - Individuelle Voraussetzungen

Voraussetzungen
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§ 4 ALHG · Individuelle Voraussetzungen

1. Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

a) in der Regel bedürftig und

b) vermittlungsfähig und

c) aus- und weiterbildungsfähig sind und

d) seit 2 Jahren ununterbrochen im Kanton Basel-Stadt ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben,

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