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§ 3 Reglement der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt - Übrige Bestimmungen

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§ 3 Reglement der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt · Übrige Bestimmungen

1. Es gelten insbesondere Art. 82 AVIG (Haftung des Trägers) und Art. 82a AVIG (Ersatzansprüche von Versicherten und Dritten).

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