835.350
CH-BS
§ 1 Reglement der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt - Name, Trägerschaft und Unterstellung
§ 1 Reglement der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt · Name, Trägerschaft und Unterstellung
1. Der Kanton ist Träger der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt gemäss Art. 77 AVIG.
2. Die Arbeitslosenkasse ist gemäss § 2 Abs. 2 der Verordnung betreffend Zuständigkeit und Organisation beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung im Kanton Basel-Stadt vom 15. November 2011 eine Abteilung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA).